Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt der Stadt Bernau bei Berlin.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter DiPlanBeteiligung zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 87 Abs. 8 BbgBO an der 1. Änderung der Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Herstellung, Beschaffenheit und Größe von Kinderspielplätzen
- Frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB am Vorentwurf des Bebauungsplans "Erweiterung Sportstandort Schönow" an der Schönerlinder Straße, Ortsteil Schönow